DjünnenedaSchwatze
ungedNägelne!

Djünnenedat
Schwatz
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Nägelne!

Einlassordnung für die Abendveranstaltungen:

Nichtmitglieder unter 16 Jahren haben keinen Zutritt. Gästekarten werden erst an Mitglieder ab 16 Jahren verkauft; auch die Gäste müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Mitglieder unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten besuchen. Eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht möglich.

Mitglieder und Nichtmitglieder zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nur bis 24 Uhr auf der Veranstaltung aufhalten. Ein längerer Aufenthalt ist in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten oder mit einer erziehungsbeauftragten Person möglich.

Die erziehungsberechtigte Person muss Mitglied im Circus Comicus sein!

Die Eltern/Erziehungsberechtigten können eine andere volljährige Person mittels einer Vollmacht als erziehungsbeauftragte Person bestimmen, die für die Dauer des Aufenthalts die Aufsichtspflicht und die so genannte Personenfürsorge für die Dauer des Aufenthaltes übernimmt.

Die Vollmacht muss enthalten:

  • Namen, Anschriften, Telefonnummern und Geburtsdaten von Vollmachtgeber,Bevollmächtigtem und Jugendlichem
  • Genaue Bezeichnung/Datum der Veranstaltung
  • Unterschrift des Vollmachtgebers
  • Eine Kopie des Lichtbildausweises des Vollmachtgebers muss beiliegen.

Die Vollmacht ist nur solange gültig, wie sich der Bevollmächtigte ebenfalls auf der Veranstaltung aufhält, verlässt der Bevollmächtigte die Veranstaltung, muss auch der Jugendliche die Veranstaltung verlassen.

Wichtige Info für Gäste unter 18 Jahren: Die Aufsichtsperson muss Mitglied im Circus-Comicus sein und kann maximal für 2 Personen die Aufsicht übernehmen.