Generell gilt:
Einlass nur für kreativ kostümierte Gäste! Bundeswehruniformen und Flecktarn-Anzüge sind kein Kostüm!
Nichtmitglieder unter 16 Jahren…
haben leider keinen Zutritt. Gästekarten werden erst an Mitglieder ab 16 Jahren verkauft; auch die Gäste müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Mitglieder unter 16 Jahren…
dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten besuchen. Eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht möglich!
Mitglieder und Nichtmitglieder zwischen 16 und 18 Jahren…
dürfen sich nur bis 24 Uhr auf der Veranstaltung aufhalten. Ein längerer Aufenthalt ist in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten oder mit einer erziehungsbeauftragten Person möglich.
Die erziehungsberechtigte Aufsichtsperson muss Mitglied im Circus-Comicus sein und kann maximal für 2 Personen die Aufsicht übernehmen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten können eine andere volljährige Person mittels einer Vollmacht als erziehungsbeauftragte Person bestimmen, die für die Dauer des Aufenthalts die Aufsichtspflicht und die so genannte Personenfürsorge für die Dauer des Aufenthaltes übernimmt.
Die Vollmacht muss enthalten:
- Namen, Anschriften, Telefonnummern und Geburtsdaten von Vollmachtgeber,Bevollmächtigtem und Jugendlichem
- Genaue Bezeichnung/Datum der Veranstaltung
- Unterschrift des Vollmachtgebers
- Eine Kopie des Lichtbildausweises des Vollmachtgebers muss beiliegen.
Die Vollmacht ist nur solange gültig, wie sich der Bevollmächtigte ebenfalls auf der Veranstaltung aufhält, verlässt der Bevollmächtigte die Veranstaltung, muss auch der Jugendliche die Veranstaltung verlassen.
VORDRUCK PARTYVOLLMACHT
Jedes Ticket wird individuell generiert und registriert. Mit dem Ticket erhält EINE Person Zutritt zu einer Abendveranstaltung. Das Ticket wird beim Einlass eingelesen, eine Mehrfachnutzung ist ausgeschlossen.
Der Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen ist untersagt.
Rücknahme der Karte nur bei Absage der Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen.
Das Mitbringen eigener Getränke zu den Veranstaltungen ist untersagt.
Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zur Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.